Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeines
Für sämtliche Aufträge und Lieferungen, auch zukünftige, gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen, die der Besteller durch Erteilung eines Auftrages anerkennt. Mündliche und schriftliche Nebenabsprachen sowie sonstige abweichende Vereinbarungen oder Zusagen seitens unserer Vertreter oder anderen Personen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und sind für uns erst nach Erteilung derselben binden.
Bestellungen
Alle Bestellungen werden mit genauer Adresse und der nächsten Bahnstation erbeten. Sollte sich herausstellen, dass ein Besteller sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder zu befürchten ist, dass er seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so können wir uns von der Lieferungspflicht auch bei bereits bestätigten Aufträgen durch einseitige Erklärung entbinden.
Lieferungen
Höhere Gewalten wie Streiks, Missernten, Ölmangel usw. auch in Zulieferungsbetrieben entbinden uns je nach Art ganz oder teilweise von der termingerechten Lieferung bzw. der Lieferung überhaupt. Eine Annullierung des Kaufvertrages ist dann nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Der Besteller hat dann keinen Anspruch auf irgendeinen Schadenersatz.
Es gilt vereinbart, dass Liefertermine und Lieferfristen als eingehalten gelten, wenn die Lieferung bis 2 Wochen vor und bis 4 Wochen nach dem vereinbarten Termin erfolgt.
Die Liefertermine und- fristen verlängern sich unbeschadet unseres Rechts aus Verzug des Bestellers um den Zeitraum, um den der Besteller uns gegenüber in Verzug ist.
Versand erfolgt entweder per Express oder mit eigenem LKW. Wir behalten uns ausdrücklich vor, per Express zu liefern auch dann, wenn LKW-Lieferung vereinbart wurde. Fracht- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Empfängers. Verpackungs- und Frachtkosten sowie Lizenzen usw. sind rein netto ohne jeden Abzug zu zahlen.
Preise und Zahlung
Die Preise gelten ab Betrieb Regensburg zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe sowie Fracht- und Verpackungskosten, Lizenzen, Sorten- und Saisonaufschläge und anderer Nebenkosten.
Verpackungs- und Frachtkosten sowie Lizenzen usw. sind rein netto ohne jeden Abzug zu zahlen.
Die Gewährung von Skonto ist nur dann möglich, wenn alle vorherigen Rechnungen bezahlt sind.
Schecks und Wechsel gelten erst dann als Zahlung, wenn diese vollständig zuzüglich aller Nebenkosten eingelöst sind. Bei Zielüberschreitung werden bankübliche Zinsen und Spesen berechnet. Unsere Preise basieren auf dem Kostenstand bei Drücklegung der jeweils gültigen Preisliste. Sollten sich bis zum Tag der Lieferung die Gestehungskosten sowie die internationalen Währungskurse preisversteuernd verändern, behalten wir uns vor, diese erhöhten Kosten weiterzugeben.
Annullierung und Änderungen erteilter Aufträge
Eine Annullierung fest erteilter Aufträge ist grundsätzlich nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Dabei sind wir berechtigt, den uns dadurch entgangenen Gewinn in Rechnung zu stellen, Änderungen fest eingeplanter Aufträge sind ebenfalls nur im gegenseitigen Einvernehmen und nur bis zu 5 Wochen vor Liefertermin möglich.
Gewährleistung
Eine Gewähr für das Anwachsen und die Entwicklung während der Weiterkultur der Pflanzen können wir nicht übernehmen, da diese von äußeren von uns nicht kontrollierbaren Einflüssen abhängig ist. Für unbewurzelte Stecklinge können wir keine Haftung übernehmen.
Mängelrügen
Reklamationen betreffend Beschaffenheit der Ware, Größe, Sortierung oder gelieferte Stückzahlen, können nur berücksichtigt werden, wenn diese bei unbewurzelten Stecklingen innerhalb von 24 Stunden und bei bewurzelten Stecklingen innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich oder telefonisch geltend gemacht werden.
Reklamationen bezüglich bei Lieferung nicht erkennbarer Mängel, insbesondere bezüglich Sortenreinheit und -echtheit, sind sofort bei Sichtbarwerden zu tätigen. Für alle rechtzeitig reklamierten Mängel und Schäden haften wir nur bis zur Höhe des Rechnungsbetrages der beanstandeten Ware. Darüber hinausgehende Forderungen und etwaige Schadenersatzansprüche werden grundsätzlich abgelehnt.
Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers.
Bei Transportschäden, die durch Bahn oder LKW-Versand entstanden sind, ist der Empfänger verpflichtet, vor Annahme der Ware bei dem jeweiligen Frachtführer oder Spediteur eine Tatbestandsaufnahme machen lassen und Antrag auf Schadensersatz zu stellen. Für Transportschäden übernehmen wir keine Haftung.
Ersatz
Sollte die Lieferung einer bestellten Ware nicht möglich sein, behalten wir uns das Recht vor, falls dies nicht ausdrücklich verbeten wird, Ersatz in ähnlichen, gleichwertigen Sorten zu liefern. Dabei werden eventuell teurere Austauschsorten zum niedrigen Preis der bestellten Sorte berechnet.
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung, bei Hereingabe von Schecks oder Wechseln bis zur Einlösung derselben, unser Eigentum. Dieser Vorbehalt gilt auch für Pflanzen im fortgeschrittenen Entwicklungsstand. Bei abzusehender Zahlungsunfähigkeit ist unsere Zustimmung für den Weiterverkauf erforderlich. Erfüllungsort für Zahlung ist Regensburg. Gerichtsstand ist Regensburg.
Besondere Lieferbedingungen für geschützte und patentierte Sorten
Die gelieferten Stecklinge und Pflanzen dürfen nur für die Blütenzucht und nicht für andere Zwecke verwendet werden. Eine Weitervermehrung (auch für den eigenen Bedarf) ist nur mit besonderer Genehmigung des jeweiligen Sortenschutz- oder Patentinhabers erlaubt. Für den Fall dass bei der Kultur von geschützten oder Patentierten Sorten Mutationen (Sports) entdeckt werden, ist der Anbaubetrieb dazu verpflichtet, den Sortenschutz- oder Patentinhaber oder den Lizenznehmer davon zu unterrichten. Dieser kann selbst oder durch bevollmächtige ritte im Betrieb des Anbauers die Mutation in Augenschein nehmen und prüfen, sowie auf Wunsch Stecklinge dieser Mutation (Sports) anfordern. Sofern der Anbauer das Recht an der von ihm entdeckten Mutation /Sorte veräußern oder die Mutation /Sorte lizenzieren will, sieht dem Ursprungsfall ein Vorkaufs- bzw. im Lizenzierungsfall ein Optionsrecht zu.